Ich darf sagen (oder in diesem Falle schreiben), dass ich wohl ziemlich unverdächtig bin, zur Personengruppe der Tussis zu gehören. Aber manchmal wundere ich mich schon, wie plötzlich und unerwartet Schnittmengen zu anderen gesellschaftlichen Peergroups sichtbar werden, die sowatt von weit weg voneinander sind. Wie eben meine Welt zu der Welt der Tussis.
Für die gibt es extra rosa „Tussi on Tour“ Parkscheiben mit der Überschrift „… bin shoppen“. Aber wie seriöse Medien jetzt über einen Fall aus Herten berichten, wurde eine Autofahrerin von einer örtlichen Ordnungshüterin mit einem Knöllchen in Höhe von 5,00 € bedacht, weil sie eben jene Spezialparkscheibe im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz brachte. Und datt darf nicht sein! Rosa Parkscheiben entsprechen nicht der gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO).
Joh, ich habe mir dieses Wissen schon vor 20 Jahren erkauft – und direkt in der hiesigen Presse veröffentlichen lassen. Schließlich wollte ich dieses Wissen zu Allgemeinwissen mutieren lassen und mich bei der Öffentlickeit für mein fehlerhaftes Verhalten entschuldigen.
Seinerzeit parkte ich auf dem St. Brieux Platz im Herzen der Stadt Alsdorf im Rheinland. Nur kurz wollte ich mein damaliges Kreditinstitut aufsuchen, um einen Kontoauszug einzuholen. Ja liebe Kinder, dass ging damals noch nicht online!
Jedenfalls steckte ich meine 60-er Jahre Parkscheibe sichtbar auf das Armaturenbrett und ging meines Weges, vom Parkplatz zur Bank und retour in gefühlten 8 Minuten und 24 Sekunden. Und nachdem ich mich in den Fahrersitz meines Ford 12MP 4 Baujahr 1966 fallen lies, erblickte ich einen Zettel an der Windschutzscheibe. Der entpuppte sich bei näherem Hinsehen als 10,- DM Knolle (DM = Deutsche Mark, damaliges offizielles Zahlungsmittel).
Explosionsartig schnellte ich aus dem damals schon erkennbaren Oldtimer und suchte die Politesse, die sich für diese Quittung verantwortlich zeichnete. Die traf ich dann auch eine Seitenstraße weiter, wobei es sich genau genommen um zwei Herren handelte, die ihrem Jagdtrieb professional nachgingen.
Offensiv von mir interviewt bekam ich eine Auskunft, welche auch 20 Jahre später noch gilt: die ohne Zweifel optisch zum Oldtimer passende Parkscheibe von Martha Tankdienst vertstößt gegen die StVO. Auf mehrmaliges Nachfragen meinerseits, ob die männlichen Politessen meine Ankunftszeit nicht hätten ablesen können (schließlich schien mir das die wichtigste Info für die Parkordnung), erhielt ich die ausschweifende Auskunft: „Nein.“
Wie eine korrekte Parkscheibe auszusehen hat, so wurde ich belehrt, schreibt schließlich die Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981 vor: 150 mm hoch und 110 mm breit, Zeitskala halbstündigen unterteilt, Farbe blau mit weißem Hintergrund und schwarzer Schrift.
Natürlich achte ich das Gesetz. Und deshalb hatte ich meinen Fall damals der Presse zur Verfügung gestellt, damit das Gesetz ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt wird.
Auch wenn der Artikel von einem Herrn „Petry“ spricht und die Person neben dem Fahrzeug doch eher aus der Tussiwelt zu entspringen scheint. Ja, ich bin´s…
Also, ich war´s. Die Deck- und Gesichtsbehaarung sind zwischenzeitlich kürzer und mein guter alter Ford Taunus nebst Martha Tankdienst Parkscheibe befindet sich mittlerweile im Besitz von Alexander, Chef und Webmaster von taunus-p4.eu. Und der benutzt nur korrekte Parkscheiben…