Recht so?!

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Ok, ok, ich hab´s begriffen. Es zählt zu den Errungenschaften von Demokratien, dass das Rechtssystem für alle gleich gelten muss. Also gleiches Recht auch für (vermeintliche) Verbrecher. So wie aktuell dem Kindermörder Magnus Gäfken aus Frankfurt, der nun eine Entschädigungszahlung erhält, weil er angeblich ein Trauma durch die inakzeptablen Verhörmethoden der Polizei erlitten haben will.

Wir erinnern uns: der besagte Herr entführte im September 2002 einen Bankierssohn, erstickte ihn, versteckte die Leiche in einem See und erpresste von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei nimmt den Täter nach der Geldübergabe am Flughafen fest und findet das Lösegeld in seiner Wohnung. Im Verhör gab er zunächst ein falsches Versteck an, wo der Junge zu finden sei. Die Polizei – zu diesem Zeitpunkt immer noch in der Hoffnung, den Jungen lebend zu finden –  setzte dem Täter verbal zu und drohte ihm Schmerzen an, wenn er nicht kooperiere. Erst danach brach dieser sein Schweigen und führte die Polizei zum Fundort der Leiche.

Das zuständige Landgericht verurteilte den Täter im Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft und sah eine „besondere Schwere der Schuld“. Die Gewaltandrohung im Verhör durch die Polizei wurde anschließend als Aussageerpressung gewertet, der zuständige Leiter der Mordkommission wurde abgemahnt.

Und nun hat der Herr Kindermörder ein Trauma. Wohl bemerkt wegen der verbalen Entgleisung der Polizei.  Jedenfalls behauptet er das, was ein Gerichtspsychiater in einem Gutachten jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.

Zugegeben, meine psychiatrischen Kenntnisse habe ich mehr aus der Apotheken Umschau. Aber ich könnte nachvollziehen, dass solche „posttraumatischen Belastungsstörung“ auch von der eigentlichen Tat herrühren könnten. Einen kleinen Jungen mit eigenen Händen zu ersticken und anschließend in einem See zu versenken, müsste bei gesundem Menschenverstand jedenfalls mehr belasten, als die lächerliche Schmerzandrohung eines Schutzmannes. Es musste dem Täter zu diesem Zeitpunkt des Verhörs ohnehin schon klar gewesen sein, dass er überführt ist und nur ein endgültiges Geständnis Milderung in einem späteren Urteil erwarten ließe. In dieser Situation kann man dann auch leicht auf körperliche Schmerzen verzichten.

Ich will nicht auf Stammtischniveau abgleiten, aber es würde mich schon interessieren, ob die Rechtssprechung auch vorsieht, dass die Eltern ebenfalls Anspruch auf Entschädigung wegen eines Traumas infolge der Tat vom rechtskräftig verurteilten Mörder ihres Kindes haben.

Oder der kleine Jakob von Metztler selber. Posthum sozusagen. Anspruch darauf, dass sein Mörder zeitlebens Entschädigung zahlt. Zum Beispiel in Fonds für Opfer von Gewaltverbrechen.

2 Kommentare Gib deinen ab

  1. Hömma, Kolleje,
    Ich muss mich sehr wundern, wer sich alles darüber empört, dass ein (inzwischen -!!!- überführter und verurteilter) Verbrecher, eine Entschädigung für das bekommt, was -RECHTSWIDRIG- mit ihm gemacht wurde.
    Der Richter hat weise gehandelt, in dem er den Betrag der Entschädigung nicht sehr hoch angesetzt hat. Anders wär das gewesen, wenn er unschuldig gewesen wäre und ihm dennoch Gewalt angedroht worden wäre.
    Kinder entführen und umbringen geht nicht. Folter und Aussageerpressung geht aber eben auch nicht. Oder haben wir eine klitzekleine Doppelmoral ?
    Ich bin froh, dass unser Land solche Methoden seit ’45 nicht mehr anwendet.
    In den Bananenrepubliken Lateinamerikas, Afrikas und Arabiens verlangen wir die Gewährleistung elementarer Menschenrechte, aber hier bei uns ist das plötzlich OK?
    Weil allles relativ ist ? Weil man doch bitte berücksichtigen soll, was für ein Verbrechen begangen wurde ? Wer will das entscheiden ? Die, die sie zurzeit in Lybien, Syrien und anderwo für ihren Freiheitswillen auf die Fresse kriegen, verstoßen aus Sicht ihres Staates auch gegen irgendwelche Gesetze. Wo zieht man da die Grenze ?
    Und was am Ende versöhnlich stimmt: Das Geld kommt aus der Staatskasse und fließt wieder dahin zurück, weil dieser Mensch noch Prozeßkosten nicht bezahlt hat und sie, weil er vermutlich bis ans Ende seiner Tage im Knast verfaulen wird, auch nie bezahlen wird. Linke Tasche – rechte Tasche. Am Ende hat er nichts davon. So what ?

    1. ralfpauli sagt:

      Leeve Alexander,
      ich sehe, Du teilst meine Meinung in Bezug auf die Errungenschaften unseres Rechtssystems. Ja, ich bin auch froh in diesem Staat leben zu dürfen. Durch meine jahrelange Auslandserfahrung weiß ich, wovon ich rede.

      Etwas anders bewerte ich den Umstand, dass „uns“ das Urteil nix kostet. Kostet es doch, da ihm die 3.000 Ocken „nur angerechnet“ werden, will heißen seine „Schulden am Staat“ reduzieren sich durch das vorherige Urteil um den jetzt genannten Betrag.

      Im Übrigen habe ich meine Zweifel, ob des Kindermörders Trauma, auf das sich das Urteil ja letztlich stützt, tatsächlich von der Gewalt der Polizei an ihm oder seinem Mord an Jakob herrührt. Selbst eine psychiatrische Expertise kann ersteres nicht belegen, womit eine Entschädigung in meinen Augen hinfällig wäre.

      Und ob der Herr Kindermörder trotz erwiesener Schwere der Schuld „bis ans Ende seiner Tage im Knast verfaulen wird“ glaube ich auch nicht. Und ich bin sicher, Du auch nicht. Das lässt dieser Rechtsstaat, den Du so vehement verteidigst, schließlich nicht zu. Wir sind ja nicht in Afrika…

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